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Immer mehr Oldtimer in den neuen Bundesländern

Berlin, 29. Oktober 2018        Die Anzahl von PKW mit H-Kennzeichen steigt in den neuen Bundesländern überproportional. Dies ergab eine Auswertung der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den Verband der Automobilindustrie (VDA). Zum 01.01.2018 waren in den fünf Ländern 71.462 PKW mit H-Kennzeichen registriert, ein Plus von 32,3 Prozent zum Vorjahr. Für die gesamte Bundesrepublik lag der Zuwachs im selben Zeitraum bei 10,8 Prozent.

Nach wie vor führen die bevölkerungsreichen Länder wie Nordrhein-Westfalen mit 107.876 PKW-Oldtimern, Bayern (88.324) und Baden-Württemberg (76.351) die Rangliste an. Die wenigsten historischen Fahrzeuge finden sich naturgemäß im bevölkerungsschwachen Bremen (2.883).

Den größten prozentualen Anteil von PKW mit H-Kennzeichen an allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre – dieses Mindestalter ist die Grundvoraussetzung zur Erlangung eines solchen Kennzeichens – weist die Bundeshauptstadt auf (83,9 %), gefolgt von Baden-Württemberg (77,2 %) und Hamburg (75,2 %). Hamburg weist auch die meisten Oldtimer im Verhältnis zum gesamten PKW-Bestand auf (1,4 %). In diesem Vergleich wird deutlich, dass trotz guter Steigerungsraten gerade in den Ländern Ostdeutschlands noch Potential für eine weiter wachsende Oldtimer-Population vorhanden ist. So beträgt der Anteil aller PKW mit H-Kennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 0,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt 0,6 %. Allerdings finden sich hier auch die geringsten Anteile an Fahrzeugen älter als 30 Jahre.

PKW mit H-Kennzeichen in den Bundesländern

Gesamtbestand

Quelle: KBA/VDA

PKW mit H-Kennzeichen in den Bundesländern

Zuwachsrate vom 01.01.2017 bis 01.01.2018 in Prozent

Quelle: KBA/VDA

PKW mit H-Kennzeichen in den Bundesländern

Vergleich H-Kennzeichen mit Fzg. älter 30 Jahre, Anteil an Gesamtbestand (in Prozent)

Quelle: KBA/VDA

PKW mit H-Kennzeichen in den Bundesländern

Anteil H-Kennzeichen an Fzg. älter 30 Jahre (in Prozent)

Quelle: KBA/VDA

AvD Clubnachrichten Schadensregulierung

OLG Hamm: Was bei der Schadenregulierung kein neues Fahrzeug mehr ist

Ein seit rund 6 Wochen zugelassener Porsche Macan mit bereits rund 3.300 zurückgelegten Kilometern hat keinen „Schmelz der Neuwertigkeit“ mehr, befand das OLG Hamm (Hinweisbeschluss vom 10.04.2018 / Zurückweisungsbeschluss vom 29.05.2018 zu Az. 9 U 5/18 und lehnte einen Schadenersatz auf Neuwagenbasis ab.

Die Klägerin hatte den im Schadengutachten festgestellten Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhalten, jedoch nach Verkauf des Unfallwagens ein Neufahrzeug gleichen Typs angeschafft. Sie verlangte nun die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis des Neuwagens, welcher sich in diesem Fall auf 12.150 Euro belief.

Das OLG Hamm billigte der Klägerin nur die Mittel für die Beschaffung eines vergleichbaren unfallfreien Fahrzeuges zu. Nach ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht in der Regel nur ein Anspruch auf Neuwagenentschädigung bei einer Fahrleistung von maximal 1.000 Kilometer und nicht länger als 1 Monat zurückliegenden Erstzulassung. Auch Premium-Fahrzeuge seien, so das Gericht, hiervon nicht ausgenommen, zumal auch für diese ein Markt von sehr jungen Gebrauchtwagen und Fahrzeugen mit Tageszulassungen bestehe.

AvD SONDER-NEWSLETTER

08. August 2018

AvD SONDER-NEWSLETTER

Wahrnehmung des AvD in den Medien nimmt wieder zu

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Clubfreunde,

Sie haben es sicher schon gemerkt: Es tut sich einiges beim AvD.

Nachdem der diesjährige Große Preis von Deutschland nicht nur die beste Zuschauerresonanz seit Jahren erzielt hat, sondern auch von den Medienvertretern überaus positiv wahrgenommen wurde, hat der AvD-Bulli sogar den Weg in die ARD-Tagesthemen vom Sonntag, den 5. August gefunden, wo er zur Bebilderung der Anmoderation eines Beitrags über das VW-Bus-Treffen in Wolfsburg diente. Mit dem am kommenden Freitag (10.8.) startenden AvD-Oldtimer-Grand-Prix wollen wir diesen positiven Trend fortsetzen und zusätzlich verstärken.

Natürlich wird am Nürburgring auch unser VW-T1-Bulli zum Einsatz kommen, ebenso wie unser Ford Turnier 17m, der heute ganz komfortabel im Schlepptau des AvD-Mobils anreisen darf.

Seien Sie dabei und erleben Sie IHREN AvD einmal hautnah. Karten, die alle auch den Zugang zu Tribünen und Fahrerlager ermöglichen sind auch kurzfristig an der Tageskasse erhältlich.

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