Der AvD auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar

08.02.2019

Der AvD auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar

  • Langjähriger VGT-Präsident Kay Nehm erhält AvD-Ehrenabzeichen
  • AvD spricht sich deutlich gegen Tempolimit aus
  • Experten des AvD nehmen in den Arbeitskreisen Stellung

Auf dem 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar trafen sich Ende Januar Verkehrsjuristen und Experten aus verschiedenen Bereichen rund um die individuelle Mobilität, um aktuelle Verkehrsthemen zu diskutieren. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) beteiligte sich dabei aktiv mit seinen Fachleuten an den Diskussionen. Gegen Ende der mehrtätigen Veranstaltung am Rande des Harzes wurde in jedem der traditionell acht thematischen Arbeitskreise Bilanz gezogen und Empfehlungen erarbeitet, zu denen der AvD Stellung nimmt.

AvD ehrt Kay Nehm

In Goslar hat der langjährige Präsident des VGT, Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm den Vorsitz des Kongresses an seinen Nachfolger Prof. Dr. Ansgar Staudinger übergegeben. Aus diesem Anlass hat der AvD Kay Nehm das Ehrenabzeichen des Automobilclub von Deutschland e. V. in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Kraftfahrt verliehen. Gerd Stracke, AvD-Vizepräsident für Controlling und zugleich Vorsitzender des Badischen Automobilclub im AvD e.V., nahm die Auszeichnung am 24. Januar 2019 im Rahmen des AvD Dämmerschoppen im Tagungszentrum des Kongresses in Goslar vor.

Der ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm stand über fünf Wahlperioden als Präsident an der Spitze des Vorstandes des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Nehm dankte für die Ehrung durch „seinen Club“. Als Mitglied des Badischen Automobilclubs im AvD mit Sitz in Karlsruhe sei er dem AvD seit langem verbunden. „Ich freue mich über das Engagement des AvD auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar und wünsche mir Vorschläge für wichtige Themen, die hier diskutiert werden sollen.“

Auch der neugewählte Präsident des VGT, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, richtete ein Grußwort an die Gäste. Er freue sich, ebenso wie Michael Zilian (AvD Vizepräsident für Recht und Verkehr), auf die kommende Zusammenarbeit im Dienste der Kraftfahrt.

Diskussionen um ein generelles Tempolimit

Ein auf dem Kongress viel diskutiertes Thema war nicht Gegenstand der Arbeitskreise: Das generelle Tempolimit auf Autobahnen. Der AvD spricht sich entschieden gegen Forderungen nach Einführung einer solchen Beschränkung aus. Auf Autobahnen ohne Tempobeschränkung entfällt inzwischen nur noch einen Anteil von 1,4 Prozent am deutschen Straßennetz. Dabei sind Autobahnen insgesamt die sicherste Straßenkategorie: pro 1 Milliarde Kilometer kumulierter Fahrleistung kam es 2014 zu lediglich zu 1,6 unfallbedingten Sterbefällen – die Opfer von Lkw- und Bus-Unfällen eingerechnet. Mit lediglich 6,2 Prozent fällt der Anteil der Unfälle mit Personenschäden auf Bundesautobahnen gegenüber vergleichbaren Unfällen innerorts (69,3 Prozent) und auf Landstraßen (24,4 Prozent) ebenfalls deutlich aus. Es erscheint zudem wenig plausibel, dass die Einführung einer generellen Tempobeschränkung auf weiteren 1,4 Prozent des deutschen Straßennetzes einen relevanten Effekt auf die CO2-Emissionen und damit auf den Klimaschutz haben soll. Die ausführliche Stellungnahme des AvD zu Tempolimits können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/avdtempolimit

Die Diskussionsergebnisse der Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstages hat der AvD ausführlich kommentiert. Nachstehend einige ausgewählte AvD-Meinungen zu den VGT-Empfehlungen.

AK I: „Punktereform auf dem Prüfstand“

Der AvD bleibt bei seiner Forderung, die Komplexität des neuen Punktesystems zu reduzieren. Das ist vor allem mit der Abschaffung der Überliegefrist zu erreichen. Durch die Einführung von „eJustiz“ in allen zuständigen Behörden ist das Offenhalten von Registern für nachträgliche Einträge über die eigentliche Löschungsfrist hinaus unnötig.

Der AvD begrüßt hingegen die Forderung des Arbeitskreises, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und allgemeine Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr aus der Punktebewertung herauszunehmen. Mit Punkten belegt werden darf nur Verhalten, welches für die Verkehrssicherheit relevant ist.

AK V: „Alkolock“

Der AvD sieht in dem vom Arbeitskreis befürworteten Pilotversuch eine Möglichkeit, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Der AvD bleibt aber bei seiner Meinung, dass nach einer strafrechtlich oder behördlich festgestellten Ungeeignetheit Betroffene nicht an das Steuer eines Kraftfahrzeuges dürfen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Mehrheit nur bei vorläufiger Entziehung, Abkürzung der Sperrfrist oder anstelle eines Fahrverbotes den Einsatz solcher Systeme befürwortet.

AK VII: „Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“

Der AvD sieht mit Genugtuung, dass der Arbeitskreis die grundlegenden Bedenken des Clubs gegen die wissenschaftliche Aussagekraft des Grenzwertes für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft teilt. Der AvD bleibt dabei, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihren Studien mit Schätzungen vorgegangen ist, denen die WHO selbst die Eignung als Grenzwert abgesprochen hat. Amerikanische und britische Behörden haben zudem für Konzentrationen, die deutlich über dem EU-Grenzwert liegen, gesundheitliche Auswirkungen verneint. Der AvD fordert ebenso wie die Diskutanten in Goslar eine Überprüfung der Messstationen. Die EU-Richtlinie will die Feststellung der Luftqualität von Quartieren und größeren Zusammenhängen und keine Punktmessung. Der AvD weist ebenso wie der Arbeitskreis darauf hin, dass die Verwaltungsgerichte Fahrverbote lediglich als letztes Mittel für gerechtfertigt ansehen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. In diesem Sinne hat zuletzt der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert