Der Begriff „Gutachten“ ist in Deutschland keine geschützte Bezeichnung. Schon gar nicht die des „Oldtimer-Gutachtens“. Um ein beständige Bewertung für sein historisches Fahrzeug zu erhalten, sollte man verschiedene Hintergründe kennen.
Bild: GTÜ
Der Begriff „Gutachten“ ist in Deutschland keine geschützte Bezeichnung. Schon gar nicht die des „Oldtimer-Gutachtens“. Um ein beständige Bewertung für sein historisches Fahrzeug zu erhalten, sollte man verschiedene Hintergründe kennen.
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